| Satzungsänderungsantrag: | Änderungsantrag an §5 der Satzung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Leon Meyer |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 03.06.2026, 18:21 |
Ä1 zu SÄA1: Änderungsantrag an §5 der Satzung
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 27 bis 32:
6.
6. Wird der Vorstand durch den Rücktritt kopflosHandlungsunfähig, da keine Beisitzer*innen[Zeilenumbruch]
vorhanden sind, die nachrücken können, und/ oder der Vorstand nur aus zwei[Zeilenumbruch]
Personen besteht,bestand, so kann die verbleibende Person geschäftsführend tätig[Zeilenumbruch]
bleiben, bis der Platz neu besetzt ist. Beschlussfähig ist der Vorstand jedoch[Zeilenumbruch]
nicht, wenn nicht durch die Beisitzer*innen die Quotierung gegeben ist.
7. Ist eine Person durch einen Rücktritt geschäftsführend im Amt, ist innerhalb von
zwei Monaten eine Kreismitgliederversammlung mit einer Neuwahl des
Kreisvorstandes einzuberufen.

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