Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die Grundlage guter Betreuung. Wenn dieses Vertrauen fehlt, braucht der Kreisvorstand eine wirksame Möglichkeit, einen Wechsel der betreuenden Person zu erreichen.
Ein automatischer Wechsel auf bloße Anfrage betrifft jedoch möglicherweise die gesamte Aufgabenverteilung im Landesvorstand. Da dessen Mitglieder nur begrenzte Kapazitäten haben, kann ein einzelner Wechsel weitere Wechsel erforderlich machen. Dadurch könnten auch andere Kreisverbände ihre vertraute Ansprechperson verlieren, obwohl die Zusammenarbeit gut funktioniert. Wiederholte Wechsel erschweren zudem die Einarbeitung, verlässliche Absprachen und die kontinuierliche Begleitung der Kreisverbände. Das kann Kapazitäten binden, die dann für andere Aufgaben des Landesvorstands fehlen.
Die vorgeschlagene Regelung gibt dem Kreisvorstand deshalb eine starke Mitsprache: Bei einem begründeten Vertrauensentzug soll ein Wechsel erfolgen. Zugleich bleibt Raum, wichtige Auswirkungen auf die gesamte Vorstandsarbeit und die Betreuung anderer Kreisverbände zu berücksichtigen. Eine Ablehnung muss begründet werden und darf nicht bloß aus Bequemlichkeit erfolgen.

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