Änderungen von SÄA2 zu SÄA2
| Ursprüngliche Version: | SÄA2 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 30.01.2026, 13:54 |
| Neue Version: | SÄA2 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 27.02.2026, 21:20 |
Titel
Für ein inklusives Verpflegungsstatut - Vegan, Nachhaltig und Verantwortungsbewusst
Zu:
Für ein inklusives Verpflegungsstatut - Nachhaltig und Verantwortungsbewusst
Antragstext
Von Zeile 27 bis 31:
bereit, so sind folgende Punkte zu beachten:
a. Die Verpflegung erfolgt grundsätzlich vegan und/oder vegetarisch.
b. VegetarischeBei Veranstaltungen wie Aktiventreffen, Seminaren oder öffentlichen Veranstaltungen soll mindestens eine vegane Verpflegung ist zulässig, muss aber deutlich gekennzeichnetseinbereitgestellt werden, die der bereitgestellten vegetarischen Verpflegung gleichwertig ist.
c. Die Nahrungsmittel sollen aus biologisch-ökologischem Anbau stammen.
Von Zeile 34 bis 44:
f. Fair gehandelte Produkte sind in jedem Fall vorzuziehen.
g. Einwegverpackungen und Plastikmüll sind möglichst zu vermeiden; Mehrweg- und kompostierbare Materialien sind zu bevorzugenvermeiden.
Dabei ist es unerheblich, ob die Verpflegung kostenlos ist oder Speisen und/oder Getränke verkauft werden.
2. Die GRÜNE JUGEND Hamburg stellt grundsätzlich vegane Verpflegung bereit und weist alle Teilnehmenden darauf hin. Vegetarische Alternativen sind zulässig, solange diese klar und deutlich für alle gekennzeichnet sind.
2. Bereitet die GRÜNE JUGEND Hamburg selbst warme Speisen zu, so ist im Vorfeld zu klären, ob von einem oder mehreren Teilnehmern eine vegane Verpflegung gewünscht wird. Ist dies der Fall, wird das Essen für alle vegan zubereitet.
3. Besondere Bedürfnisse bei der Verpflegung sollen, soweit möglich, berücksichtigt werden. Der Landesvorstand ist auch sonst für die Umsetzung dieses Statuts verantwortlich.
