| Antragsteller*in: | GRÜNE JUGEND Hamburg-Bergedorf (dort beschlossen am: 26.01.2026) |
|---|---|
| Status: | Nicht zugelassen (formell unzulässig: Es liegt kein Beschluss vor.) |
Für ein inklusives Verpflegungsstatut - Vegan, Nachhaltig und Verantwortungsbewusst
Antragstext
Verpflegungsstatut
Bisher:
§ 1 Grundsätzliches
1. Stellt die GRÜNE JUGEND Hamburg bei Veranstaltungen wie Aktiventreffen,
Vorstandssitzungen oder Seminaren, aber auch öffentlichen Veranstaltungen
Verpflegung bereit, so sind dabei folgende Punkte zu beachten.
a. die Verpflegung erfolgt grundsätzlich vegetarisch,
b. die Nahrungsmittel sollen aus biologisch-ökologischem Anbau stammen,
c. Produkte aus der Region sind zu bevorzugen,
d. es sollen bevorzugt saisonal verfügbare Lebensmittel gekauft werden,
e. fair gehandelte Produkte sind in jedem Fall vorzuziehen.
Dabei ist es unerheblich, ob die Verpflegung kostenlos ist oder Speisen und/oder
Getränke verkauft werden.
2. Bereitet die GRÜNE JUGEND Hamburg selbst warme Speisen zu, so ist im Vorfeld
zu klären, ob von einem oder mehreren Teilnehmern eine vegane Verpflegung
gewünscht wird. Ist dies der Fall, wird das Essen für alle vegan zubereitet.
3. Der Landesvorstand muss auf die Möglichkeit einer veganen Verpflegung
hinweisen und diese auch bei kalten Speisen gewährleisten. Der Landesvorstand
ist auch sonst für die Umsetzung dieses Statuts verantwortlich.
Satzungsänderung:
§ 1 Grundsätzliches
1. Stellt die GRÜNE JUGEND Hamburg bei Veranstaltungen wie Aktiventreffen,
Vorstandssitzungen, Seminaren oder öffentlichen Veranstaltungen Verpflegung
bereit, so sind folgende Punkte zu beachten:
a. Die Verpflegung erfolgt grundsätzlich vegan.
b. Vegetarische Verpflegung ist zulässig, muss aber deutlich gekennzeichnet
sein.
c. Die Nahrungsmittel sollen aus biologisch-ökologischem Anbau stammen.
d. Produkte aus der Region sind zu bevorzugen.
e. Es sollen bevorzugt saisonal verfügbare Lebensmittel gekauft werden.
f. Fair gehandelte Produkte sind in jedem Fall vorzuziehen.
g. Einwegverpackungen und Plastikmüll sind möglichst zu vermeiden; Mehrweg- und
kompostierbare Materialien sind zu bevorzugen.
Dabei ist es unerheblich, ob die Verpflegung kostenlos ist oder Speisen und/oder
Getränke verkauft werden.
2. Die GRÜNE JUGEND Hamburg stellt grundsätzlich vegane Verpflegung bereit und
weist alle Teilnehmenden darauf hin. Vegetarische Alternativen sind zulässig,
solange diese klar und deutlich für alle gekennzeichnet sind.
3. Besondere Bedürfnisse bei der Verpflegung sollen, soweit möglich,
berücksichtigt werden. Der Landesvorstand ist auch sonst für die Umsetzung
dieses Statuts verantwortlich.
Begründung
Mit diesem Antrag setzt das Verpflegungsstatut der GRÜNEN JUGEND Hamburg klare Standards für eine nachhaltige, inklusive und verantwortungsbewusste Verpflegung. Es spiegelt unsere Werte wider, indem es ökologische, soziale und ethische Aspekte aktiv fördert.
Wir machen vegane Verpflegung zum Standard, da sie Ressourcen schont, Tierleid minimiert und Emissionen verringert. Vegetarische Alternativen bleiben weiterhin möglich, um verschiedene Situationen zu berücksichtigen und uns nicht handlungsunfähig zu machen, ohne dabei die Nachhaltigkeit aufzugeben. Um Transparenz zu gewährleisten, muss vegetarische Verpflegung zukünftig klar und für alle klar gekennzeichnet werden. Ebenso legen wir Wert auf Verzicht auf Einwegverpackungen und Plastikmüll, um Umweltbelastung zu minimieren. Außerdem sind mit dieser Änderung besondere Ernährungsbedürfnisse niedergeschrieben, um die Inklusion fest zu verankern.
Mit diesem Statut setzen wir ein deutliches Zeichen für eine nachhaltige, solidarische Zukunft und leben sie vor. Es soll das Bewusstsein für nachhaltige Ernährung stärken und unsere Standards verankern.

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