Änderungen von V5 zu V5
| Ursprüngliche Version: | V5 (Version 3) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 26.02.2026, 08:47 |
| Neue Version: | V5 (Version 4) |
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| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 26.02.2026, 08:47 |
Titel
Antragstext
Nach Zeile 61 einfügen:
Jüdinnen*Juden wurde über Jahrhunderte unermessliches Leid zugefügt – von Pogromen bis zur Shoah. Das Vermächtnis Deutschlands als Täternation verpflichtet uns zur Wahrung der universellen Menschenrechte.
Wir bekennen uns zur Souveränität, zum Selbstbestimmungsrecht und dem Selbstverteidigungsrecht des israelischen Staates. Das Selbstverteidigungsrecht und Selbstbestimmungsrecht muss jedoch stets im Einklang mit dem Völkerrecht ausgeübt werden.
Im politischen Diskurs wird häufig vom „Existenzrecht" Israels gesprochen, auch wenn dieser Begriff im Völkerrecht keine formale Grundlage hat. Er drückt etwas aus, das über juristische Kategorien hinausgeht: die Anerkennung, dass Israel als einziger jüdischer Staat das Recht hat zu existieren, und dass diese Existenz nicht verhandelt, relativiert oder in Frage gestellt werden darf. Dass Israel seit seiner Gründung immer wieder mit dem Ziel seiner Vernichtung angegriffen wurde und bis heute angegriffen wird, macht deutlich, dass das sogenannte Existenzrecht keine politische Floskel ist, sondern eine reale und fortbestehende Notwendigkeit ist. Wenn Israel im politischen Diskurs das “Existenzrecht” abgesprochen wird, impliziert dies, dass das völkerrechtlich verbriefte Recht eines Volkes über sich selbst zu bestimmen zugunsten der Selbstbestimmung eines anderen Volkes zu vernachlässigen ist. In der Realität gilt dieses Recht auf Selbstbestimmung uneingeschränkt für alle Völker. Es ist zu betonen, dass kein anderer Staat der Welt mit der systematischen Aberkennung seines bloßen Daseinsrechts konfrontiert wird. Daher halten wir es für problematisch, wenn im politischen Diskurs das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird, mit der Begründung, dass es kein “Recht” auf Existenz eines Staates gibt. Wir bekennen uns zum Recht auf Selbstbestimmung für den israelischen Staat als auch für das palästinensische Volk, denn diese stehen nicht im Widerspruch zueinander.
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Die Shoah, der industriell organisierte Genozid an sechs Millionen europäischen Jüdinnen*Juden, prägt bis heute das kollektive Gedächtnis in Deutschland und weltweit. Das Vermächtnis Deutschlands als Täternation verpflichtet uns
erstens zur besonderen Verantwortung gegenüber dem jüdischen Volk und dem Schutz jüdischen Lebens, in Deutschland, in Israel und weltweit. Darüber hinaus verpflichtet es uns zur Wahrung der universellen Menschenrechte. Wir bekennen uns klar zum Existenzrecht Israels und erkennen an, dass Israel das Recht und die Pflicht hat, seine Bevölkerung zu schützen – dieses Recht muss jedoch stets im Einklang mit dem Völkerrecht ausgeübt werden. Gleichzeitig muss anerkannt werden, dass die Gründung des Staates Israel 1948 auch mit der Nakba einherging
