Änderungen von V5 zu V5
| Ursprüngliche Version: | V5 (Version 10) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 27.02.2026, 20:40 |
| Neue Version: | V5 (Version 11) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 27.02.2026, 20:46 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 76 bis 95:
Im politischen Diskurs wird häufig vom „Existenzrecht" Israels gesprochen, auch wenn dieser Begriff im Völkerrecht keine formale Grundlage hat. Er drückt etwas aus, das über juristische Kategorien hinausgeht: die Anerkennung, dass Israel als einziger jüdischer Staat das Recht hat zu existieren, und dass diese Existenz nicht verhandelt, relativiert oder in Frage gestellt werden darf. Dass Israel seit seiner Gründung immer wieder mit dem Ziel seiner Vernichtung angegriffen wurde und bis heute angegriffen wird, macht deutlich, dass das sogenannte Existenzrecht keine politische Floskel ist, sondern eine reale und fortbestehende Notwendigkeit ist. Wenn Israel im politischen Diskurs das “Existenzrecht” abgesprochen wird, impliziert dies, dass das völkerrechtlich verbriefte Recht eines Volkes über sich selbst zu bestimmen zugunsten der Selbstbestimmung eines anderen Volkes zu vernachlässigen ist. In der Realität gilt dieses Recht auf Selbstbestimmung uneingeschränkt für alle Völker. Es ist zu betonen, dass kein anderer Staat der Welt mit der systematischen Aberkennung seines bloßen Daseinsrechts konfrontiert wird. Daher halten wir es für problematisch, wenn im politischen Diskurs das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird, mit der Begründung, dass es kein “Recht” auf Existenz eines Staates gibt. Wir bekennen uns zum Recht auf Selbstbestimmung für den israelischen Staat als auch für das palästinensische Volk, denn diese stehen nicht im Widerspruch zueinander.
Im politischen Diskurs wird häufig vom „Existenzrecht" Israels gesprochen, auch wenn dieser Begriff im Völkerrecht keine formale Grundlage hat. Er drückt aus, dass Israel als einziger jüdischer Staat das Recht hat zu existieren und dass diese Existenz nicht in Frage gestellt werden darf, geschweige denn verhandelbar ist – das ist auch der Grund, weshalb es juristisch kein „Existenzrecht" gibt, da dieses Recht keinem Staat an- oder aberkannt werden kann, jemals.
Dass Israel seit seiner Gründung immer wieder mit dem Ziel seiner Vernichtung angegriffen wurde und wird, macht deutlich, dass das sogenannte “Existenzrecht” keine politische Floskel ist. Kein anderer Staat wird in vergleichbarer Weise mit der systematischen Aberkennung seines Daseinsrechts konfrontiert. Dahinter steckt letztlich die Frage des Selbstbestimmungsrechts: Dieses gilt uneingeschränkt für alle Völker – für Israel wie für die Palästinenser*innen. Beide Rechte stehen nicht im Widerspruch zueinander, und wir bekennen uns zu beiden.
