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            <title>Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Hamburg am 06. Juni 2026: Änderungsanträge</title>
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                <title>Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Hamburg am 06. Juni 2026: Änderungsanträge</title>
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                        <title>Ä1 zu SÄA2: Neugestaltung der §§ 1, 3, 6, 9a und 11; Reform des Projektgruppenstatuts sowie Einführung eines KV-Statuts</title>
                        <link>https://lmvgjhh.antragsgruen.de/lmv-juni-2026/reform-der-organe-arbeitskreise-und-kreisverbande-22741/106239</link>
                        <author>Eddie Arriaga Flores (LV Grüne Jugend Hamburg)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58341_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 99 bis 101 löschen:</h4><div><ol start="5"><li value="5"><p>Programme der Kreisverbände dürfen den Grundsätzen der GRÜNEN JUGEND <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">und den aktuell gültigen inhaltlichen Beschlüssen des Landesverbandes </del>nicht widersprechen.</p></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 105 bis 107 löschen:</h4><div><ol start="7"><li value="7"><p>Kreisverbände können Bündnisse auf Bezirksebene eingehen<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">, sofern diese nicht den Bündnissen oder Positionen des Landesverbandes widersprechen</del>. Bei Eintritt in neue Bündnisse informiert der Kreisvorstand den </p></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 30 May 2026 09:54:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu SÄA3: Neugestaltung der §§ 7, 8, 9, 12 und 14 sowie Einführung der Wahlordnung der GRÜNEN JUGEND Hamburg</title>
                        <link>https://lmvgjhh.antragsgruen.de/lmv-juni-2026/satzungsanderung-zu-9-sowie-einfuhrung-der-9b-und-9c-reform-der-742/106118</link>
                        <author>Lysander Gipp (KV Hamburg-Bergedorf)</author>
                        <guid>https://lmvgjhh.antragsgruen.de/lmv-juni-2026/satzungsanderung-zu-9-sowie-einfuhrung-der-9b-und-9c-reform-der-742/106118</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_58341_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 322 bis 325 löschen:</h4><div><ol start="1"><li value="1"><p>von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hamburg oder der GRÜNEN JUGEND sein und dürfen das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ehemalige Landesvorstandsmitglieder können einmalig kooptiert werden, auch wenn sie das 30. Lebensjahr schon vollendet haben.</del></p></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Ich halte diesen Zusatz aus mehreren Gründen für falsch und bitte die Versammlung daher, seiner Streichung zuzustimmen.</p>
<p>Er ist eine Übernahme aus der alten Satzung und geht auf eine Zeit vor der Anhebung der Altersgrenze zurück, als er sich auf Menschen über 28 bezog. Die damaligen Begründungen für diesen Zusatz waren eben jene, die uns vor einem Jahr dazu bewogen haben, die Altersgrenze als Verband von 28 auf 30 anzuheben. Unter diesen veränderten Voraussetzungen hat diese Regelung in unserer Satzung keinen Platz mehr.</p>
<p>Die Kooptierung räumt ein eingeschränktes Recht auf Beteiligung, Mitwissen und geistige Mitbestimmung innerhalb des Verbandes ein. Kooptierte Mitglieder beteiligen sich an inhaltlichen Debatten, werden mit Projekten beauftragt und befassen sich mit allen im Vorstand debattierten Themen. Damit würde (bestimmten) Menschen über 30 weiterhin Einfluss im Verband eingeräumt, sodass sie die Ausrichtung, Entwicklung und Projekte unseres Verbandes mitbestimmen könnten.</p>
<p>Als wir im vergangenen Jahr die Alterserhöhung beschlossen haben, haben wir ausführlich darüber gesprochen, dass 30 eine klare Grenze für uns ist und es keine schleichende Ausweitung geben darf. Genau deshalb setzt dieser Zusatz ein falsches und gefährliches Signal: Er suggeriert, dass Menschen über 30 weiterhin einen Platz im Verband institutionell abgesichert bekommen können.</p>
<p>Hinzu kommt, dass dieser Zusatz eine fragwürdige Besserstellung ehemaliger Vorstandsmitglieder verfestigt, die aus verbandspolitischer Sicht kritisch zu betrachten ist.</p>
<p>Auch das Argument der Wissensweitergabe trägt hier nicht. Wissensweitergabe braucht keine institutionelle Absicherung, sondern kann und soll auf persönlicher oder niedrigschwelliger Ebene stattfinden. Genau so wird es derzeit in der Landesvorstandsarbeit praktiziert. Wer nur dann bereit ist, Wissen weiterzugeben, wenn damit Macht verbunden ist, sollte nicht über eine Kooptierung abgesichert werden.</p>
<p>Eine Grüne Jugend Hamburg, die zu ihren Grundsätzen steht, muss eine Grüne J-U-G-E-N-D bleiben und dies auch in verfestigten Strukturen verteidigen. Für eine klare Altersgrenze. Für junge Strukturen. Für politische Konsequenz.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 25 May 2026 16:42:20 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>