| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Hamburg (dort beschlossen am: 05.05.2026) |
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SÄA7: Neugestaltung §15
Antragstext
Satzung bisher:
§ 16 Schlussbestimmung
1. Durch das Onlinestellen der neuen Satzung inkl. Der Dokumentation der
Satzungsänderungen und dem anschließenden Versand der beiden über den
Mitgliederverteiler treten die Satzungsänderungen in Kraft. Das Datum des
Inkrafttretens ist in der Satzung zu vermerken. Die Versendung muss innerhalb
von sieben Kalendertagen erfolgen. Für die Versendung hat der Landesvorstand
Sorge zu tragen.
2. Im Falle der Nichtigkeit dieser Satzung, Ordnungen und Statute oder einzelner
Regelungen in diesen, gelten die bisherigen Regelungen fort.
3. Die Finanzordnung, das Projektgruppenstatut, das Verpflegungsstatut und das
FLINTA*-Statut¹ sind Teil dieser Satzung. Im Zweifel gehen die Regelungen dieser
Satzung denen der Ordnungen und Statute vor. Für die Aufhebung und Änderungen
dieser Ordnungen und Statute gelten die Vorschriften über die Satzung.
Satzungsänderung:
§ 16 Schlussbestimmung
Durch das Onlinestellen der neuen Satzung inkl. Der Dokumentation der
Satzungsänderungen und dem anschließenden Versand der beiden über den
Mitgliederverteiler treten die Satzungsänderungen in Kraft. Das Datum des
Inkrafttretens ist in der Satzung zu vermerken. Die Versendung muss
innerhalb von sieben Kalendertagen erfolgen. Für die Versendung hat der
Landesvorstand Sorge zu tragen.
Folgende Ordnungen und Statute sind Teil der Satzung:
Finanzordnung
Wahlordnung
FLINTA*-Statut
Diversitäts- und Inklusions-Statut
Kreisverbände-Statut (KV-Statut)
Verpflegungsstatut
Arbeitskreisstatut
Für die Aufhebung und Änderungen dieser Ordnungen und Statute gelten die
Vorschriften über die Satzung.
Im Falle der Nichtigkeit dieser Satzung, Ordnungen und Statute oder
einzelner Regelungen in diesen, gelten die bisherigen Regelungen fort.
Die Satzung wurde durch die Landesmitgliederversammlungen am 06.06.2026
zuletzt umfangreich geändert.
Danach sind Änderungen beschlossen worden: (Auflistung von Datum und
Satzungsparagraph, Ordnung oder Statut)06.06.2026, LMV in der GLS-Bank Hamburg
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Projektgruppenstatut bisher:
Schlussbestimmungen
Das Projektgruppenstatut wurde durch die Landesmitgliederversammlungen am
● 15. Dezember 2010
● 6. April 2011
● 15. Oktober 2011
● 7. April 2018
● 29. Juni 2019
● 25.04.2024 geändert.
Änderung Projektgruppenstatut (Arbeitskreisstatut):
Schlussbestimmungen entfallen

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