Antragsteller*in: | Landesvorstand Hamburg (dort beschlossen am: 26.09.2025) |
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SÄA3: Altersgrenze anheben
Antragstext
Satzungsänderungsantrag zu § 4 Mitgliedschaft
(A) Bisher:
1. Mitglied kann jede natürliche Person bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres
werden, die ihren Lebensmittelpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hat und
sich zu den Zielen und Grundsätzen der GRÜNEN JUGEND Hamburg bekennt.
(A) Satzungsänderung:
1. Mitglied kann jede natürliche Person bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
werden, die ihren Lebensmittelpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hat und
sich zu den Zielen und Grundsätzen der GRÜNEN JUGEND Hamburg bekennt.
(B) Bisher:
2. Bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Hamburg automatisch als Mitglied in der GRÜNEN JUGEND Hamburg. Ein
Widerruf ist möglich und muss gegenüber dem zuständigen Kreisvorstand oder dem
Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Hamburg schriftlich erklärt werden.
(B) Satzungsänderung:
2. Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Hamburg automatisch als Mitglied in der GRÜNEN JUGEND Hamburg. Ein
Widerruf ist möglich und muss gegenüber dem zuständigen Kreisvorstand oder dem
Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Hamburg schriftlich erklärt werden.
(C) Bisher:
6. Die Mitgliedschaft in der GRÜNEN JUGEND Hamburg endet
a. mit der Vollendung des 28. Lebensjahres,
b. durch Ausschluss,
c. durch Austritt,
d. durch Tod oder
e. aufgrund von Beitragsrückständen nach Maßgabe der Finanzordnung der GRÜNEN
JUGEND.
(C) Satzungsänderung:
6. Die Mitgliedschaft in der GRÜNEN JUGEND Hamburg endet
a. mit der Vollendung des 30. Lebensjahres,
b. durch Ausschluss,
c. durch Austritt,
d. durch Tod oder
e. aufgrund von Beitragsrückständen nach Maßgabe der Finanzordnung der GRÜNEN
JUGEND.
(D) Bisher:
7. Sollte ein Mitglied bei Vollendung des 28. Lebensjahres Teil des
Landesvorstandes der Grünen Jugend Hamburg sein, so erlischt die Mitgliedschaft
erst mit dem Ausscheiden aus dem Amt, spätestens aber nach Ende der Amtszeit
dieses Landesvorstandsmitglieds.
(D) Satzungsänderung:
7. Sollte ein Mitglied bei Vollendung des 30. Lebensjahres Teil des
Landesvorstandes der Grünen Jugend Hamburg sein, so erlischt die Mitgliedschaft
erst mit dem Ausscheiden aus dem Amt, spätestens aber nach Ende der Amtszeit
dieses Landesvorstandsmitglieds.
Begründung
Dieser Satzungsänderungsantrag orientiert sich an der möglichen Anhebung der Altersgrenze in der Bundessatzung, über welche auf dem 59. Bundeskongress entschieden wird. Sollte die Altersgrenze auf dem Bundeskongress nicht angehoben werden, halten wir aus den folgenden Gründen weiterhin an der Anhebung der Altersgrenze auf Landesebene fest:
Die GRÜNE JUGEND Hamburg setzt sich für die Öffnung politischer Teilhabe für junge Menschen ein, insbesondere für migrantisierte Personen oder Personen aus nicht-akademischen Familien. Wir stellen fest, dass diese Gruppen oftmals zu einem späteren Zeitpunkt zu uns finden, da finanzielle oder soziale Belastungen sowie Diskriminierungserfahrungen den frühen Einstieg erschweren. Diesen Raum möchten wir auch denjenigen offenhalten, die später zu uns finden.
Die aktuelle Altersgrenze von 28 Jahren stellt für diese Mitglieder, die oft erst Mitte zwanzig zu uns stoßen, eine Hürde dar. Mit der momentanen Altersgrenze verbleibt ihnen wenig Zeit für Engagement. Dies betrifft insbesondere eine Stadt wie Hamburg mit vielen Studierenden, die oft in ihren Zwanzigern sind. Auch für jene, die nach der Ausbildung oder dem Studium erst in ihren Berufsalltag starten und sich dann politisch engagieren möchten, verbleiben gegebenenfalls nur wenige Jahre.
Um unterschiedlichen Lebensläufen gerecht zu werden, schlagen wir eine Anhebung der Altersgrenze auf 30 Jahre vor.
Die Anhebung ist jedoch nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber unterschiedlichen Lebensläufen, sondern auch eine strategische Entscheidung, die unseren Verband nachhaltig stärkt. Mitglieder, die uns über einen längeren Zeitraum begleiten, verfügen über Wissen und Erfahrung. Sie kennen die Geschichte unseres Verbands, kennen die Strukturen und haben wertvolle Praxiserfahrungen gesammelt. Die Altersgrenze von 28 Jahren führt zu einem abrupten Verlust dieses institutionellen Gedächtnisses.
Indem wir die Altersgrenze anheben, ermöglichen wir einen besseren Wissenstransfer. Ältere, erfahrene Mitglieder können bei der Einarbeitung unterstützen und ihr Wissen über erfolgreiche Kampagnen weitergeben. Dies stabilisiert unseren Verband und sichert die Kontinuität unserer Arbeit, da die Einarbeitung von Nachfolger:innen in Ruhe und mit erfahrener Unterstützung erfolgen kann. So schaffen wir ebenfalls Raum und Platz für neue, jüngere Mitglieder, indem wir ihnen nicht nur die Türen öffnen, sondern ihnen auch die bestmöglichen Voraussetzungen für ihr Engagement bieten.
Darüber hinaus stärkt die Anhebung der Altersgrenze die Vernetzung unserer Mitglieder. Gerade in der Phase zwischen 28 und 30 Jahren etablieren sich viele in ihrem Berufsleben. Sie können ihre erworbenen Kompetenzen und Netzwerke in den Verband einbringen, was uns bei der Umsetzung von Projekten und der Gewinnung von Partnern hilft.
Die GRÜNE JUGEND Hamburg bietet nicht nur politische Bildung, sondern auch eine einzigartige Gemeinschaft zum Lernen und zur kritischen Auseinandersetzung mit linken Ideen. Als Verband passen wir unsere Strukturen an die Lebensrealitäten junger Menschen an. Die Anhebung der Altersgrenze schafft Raum für alle, die sich für eine linke, grüne und solidarische Politik begeistern.
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