Antragsteller*in: | Landesvorstand Hamburg (dort beschlossen am: 26.09.2025) |
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SÄA2: FLINTA* Akronym einfügen
Antragstext
In der Satzung wird:
- "Frau, Lesbe, Inter, Nicht-binären, Trans oder Agender* Person" ersetzt
mit "FLINTA*-Person"
- "Frauen-, Lesben-, Inter, Nichtbinären, Trans- und Agender*-Personen"
ersetzt mit "FLINTA*-Personen"
- "Frauen-, Lesben-, Inter-, Nicht-binäre-, Trans- und Agender*-Statut" zu
"FLINTA*-Statut"
- "Frauen, Lesben, Inter, Nicht-binäre, Trans und Agender*-Platz" ersetzt
mit "FLINTA*-Platz"
Überall, wo nun FLINTA* steht, wird auf eine Fußnote verwiesen, welche wie folgt
lautet:
FLINTA* steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche Personen, nichtbinäre
Personen, trans Personen, agender Personen sowie Personen mit anderer
marginalisierter Geschlechtsidentität. Der Begriff benennt ausdrücklich all
jene, die strukturell vom Patriarchat unterdrückt werden - sei es aufgrund ihrer
Geschlechtsidentität, ihres Geschlechtsausdrucks oder ihrer Positionierung
außerhalb der cis-heteronormativen Norm.
ZWEI BEISPIELE:
Satzung §7 Landesmitgliederversammlung
Bisher:
5g. Die Landesmitgliederversammlung wählt ein*e Delegierte*n für den
Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND. Ist der Posten des*der
Landesschatzmeister*in gegenwärtig nicht von einer Frau, Lesbe, Inter, Nicht-
binären, Trans oder Agender* Person besetzt, so ist der Posten ein Platz für
Frauen, Lesben, Inter, Nicht-binäre, Trans und Agender* Personen.
Satzungsänderung:
5g. Die Landesmitgliederversammlung wählt ein*e Delegierte*n für den
Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND. Ist der Posten des*der
Landesschatzmeister*in gegenwärtig nicht von einer FLINTA*-Person besetzt, so
ist der Posten ein Platz für FLINTA*-Personen.
Satzung §9 Landesvorstand
Bisher:
3a. Der Landesvorstand wird von der Landesmitgliederversammlung in folgender
Reihenfolge gewählt: Sprecher*in (Frauen, Lesben, Inter, Nicht-binäre, Trans und
Agender*-Platz), Sprecher*in (offener Platz), Landesschatzmeister*in,
Politische*r Geschäftsführer*in, Koordinator*in für Geschlechterstrategie
(Frauen, Lesben, Inter, Nicht-binäre, Trans und Agender*-Platz),
Koordinator*innen. Gibt es keine Kandidat*innen für ein Amt, dann ist solange
mit dem nächsten Amt in der Reihenfolge fortzufahren bis es Kandidat*innen gibt.
Dies gilt auch, wenn der bereits gewählte Landesvorstand gleich viele Frauen,
Lesben, Inter, Nicht-binäre, Trans und Agender* Personen und Nicht-Frauen,
Lesben, Inter, Nicht-binäre, Trans und Agender*-Personen aufweist, das nächste
Amt damit ein Frauen, Lesben, Inter, Nicht-binäre, Trans und Agender*-Platz ist
und nur Nicht-Frauen, Lesben, Inter, Nicht-binäre, Trans und Agender*-
Bewerbungen vorliegen. Wurde ein Amt übersprungen und fand danach eine Wahl
statt, so ist stets wieder mit dem ersten noch nicht gewählten Amt in der oben
genannten Reihenfolge fortzufahren.
Satzungsänderung:
3a. Der Landesvorstand wird von der Landesmitgliederversammlung in folgender
Reihenfolge gewählt: Sprecher*in (FLINTA*-Platz), Sprecher*in (offener Platz),
Landesschatzmeister*in, Politische*r Geschäftsführer*in, Koordinator*in für
Geschlechterstrategie (FLINTA*-Platz), Koordinator*innen. Gibt es keine
Kandidat*innen für ein Amt, dann ist solange mit dem nächsten Amt in der
Reihenfolge fortzufahren bis es Kandidat*innen gibt. Dies gilt auch, wenn der
bereits gewählte Landesvorstand gleich viele FLINTA*-Personen und Nicht-FLINTA*-
Personen aufweist, das nächste Amt damit ein FLINTA*-Platz ist und nur
Bewerbungen von Nicht-FLINTA*-Personen vorliegen. Wurde ein Amt übersprungen und
fand danach eine Wahl statt, so ist stets wieder mit dem ersten noch nicht
gewählten Amt in der oben genannten Reihenfolge fortzufahren.
Begründung
Die Satzung ist aktuell nicht gut leserlich durch die dauerhafte, verschriftliche Ausführung des Akronyms. Daher wollen wir diese neue Lösung beschließen, bei der die Leserlichkeit gesteigert wird. Zugleich soll die Erklärung immer angegeben sein, so dass wir keine neue Wissenesbarriere aufbauen.
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