Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragsteller*in: | Celina Schmidt |
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Status: | Abgelehnt |
Antragsteller*in: | Celina Schmidt |
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Status: | Abgelehnt |
Änderung des §4.1 der Satzung von
"Mitglied kann jede natürliche Person bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres
werden, die ihren Lebensmittelpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hat und
sich zu den Zielen und Grundsätzen der GRÜNEN JUGEND Hamburg bekennt."
zu
"Mitglied kann jede natürliche Person bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
werden, die ihren Lebensmittelpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg hat und
sich zu den Zielen und Grundsätzen der GRÜNEN JUGEND Hamburg bekennt."
Aktuell verlassen einige Verantwortungsträger*innen die GJ Hamburg. Um die Stabilität des Verbandes sicherzustellen und nicht zusätzlich erfahrenere Mitglieder an die Bioklippe zu verlieren, schlage ich eine Anhebung der Altersgrenze um 2 Jahre vor.
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