SÄA1: Wiederwahlregelungen des Landesvorstands
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Hamburg (dort beschlossen am: 22.03.2024) |
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Antragshistorie: | Version 1(22.03.2024) |
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Hamburg (dort beschlossen am: 22.03.2024) |
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Antragshistorie: | Version 1(22.03.2024) Version 1 |
§ 9 11. der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
Eine Wiederwahl in den Landesvorstand ist vier Mal möglich. Eine Wiederwahl in
dasselbe Amt ist nur zwei Mal möglich. Amtszeiten, die durch eine Nachwahl
verspätet angetreten werden, werden bei dieser Regelung nicht angerechnet.
Mit dieser Satzungsänderung wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass Personen länger als bisher Teil des Landesvorstands sein können. Nach der alten Regelung in der Satzung ist eine Wiederwahl einmal in dasselbe Amt und dreimal in den Landesvorstand möglich. Eine Person kann also maximal zwei Jahre dasselbe Amt innehaben und maximal vier Jahre im Landesvorstand sein. Mit dieser Änderung könnte eine Person drei Jahre im selben Amt und insgesamt fünf Jahre im Landesvorstand sein.
Als Jugendverband sind wir ständig im Wandel und entwickeln uns weiter. Trotzdem brauchen wir Personen, die ihre Erfahrung und ihr Wissen einbringen und so Beständigkeit schaffen können. Die Ämter des Landesvorstands sind anspruchsvoll und jede*r benötigt einige Zeit, um sich einzufinden. Dies gilt insbesondere für die Ämter der Sprecher*innen, der politischen Geschäftsführung und der Schatzmeisterei, für die besondere Netzwerke und zum Beispiel Pressekontakte erforderlich sind. Außerdem tragen die Personen in diesen Ämtern auch die Verantwortung für das Personal der Landesgeschäftsstelle.
Vor allem ab dem zweiten Jahr im Landesvorstand hat man wirklich die Möglichkeit, politisch zu gestalten, da man davor viel damit beschäftigt ist, sich Fähigkeiten anzueignen, Netzwerke zu knüpfen und Neues zu lernen.
Aktuell endet die Zeit in einem Amt im Landesvorstand unter jeden Umständen nach dieser Zeit. Es bleibt somit wenig Möglichkeit, zu gestalten und sehr wenig Zeit, das Erlernte weiterzugeben. Wenn sich alle zwei Jahre ein Landesvorstand komplett neu einfinden muss, gehen jedes Mal wertvolle Fähigkeiten verloren.
In der GRÜNEN JUGEND Hamburg werden in nächster Zeit zahlreiche neue Verantwortungspositionen geschaffen. Durch die Einführung von Teams in den letzten Jahren und den momentanen Aufbau der Kreisverbände hat sich die Anzahl an Positionen, in denen im Verband Verantwortung übernommen werden kann, vervielfacht. Das ist eine gute Entwicklung, die mehr Menschen die Möglichkeit bietet, sich einzubringen.
Dennoch heißt das auch, dass wir in diesen Zeiten, wo viel Veränderung stattfindet, alle Personen brauchen, die bereit sind, Verantwortung für die GRÜNE JUGEND Hamburg zu übernehmen. Wir sind auf die Blickwinkel von möglichst vielen Personen angewiesen, die in den Kreisverbänden und im Landesverband Verantwortung tragen und den Aufbau der Kreisverbände und den Ausbau unserer Einbringungsorte koordinieren.
Wenn wir Personen also durch strenge Wiederwahlregelungen die Option nehmen, sich länger als zwei Jahre in einem Amt im Landesvorstand einzubringen, dann nehmen wir ihnen damit auch die Möglichkeit, ihr Wissen und ihre Erfahrung einzubringen und weiterzugeben. Damit schränken wir insgesamt die GRÜNE JUGEND Hamburg in ihrer Schlagkräftigkeit und politischen Wirksamkeit ein, die immer, aber gerade in Zeiten dieses krassen Rechtsrucks, so relevant ist.
Wir haben uns auch mit den Regelungen in anderen Landesverbänden beschäftigt und festgestellt: In sehr vielen Landesverbänden sind die entsprechenden Regelungen lockerer als in Hamburg. In einigen Landesverbänden ist eine Wiederwahl sogar theoretisch unendlich möglich. Hier wurden damit gute Erfahrungen gemacht und die lockereren Wiederwahlregelungen bringen keine Probleme mit sich.
Damit die GRÜNE JUGEND Hamburg in Zukunft noch schlagkräftiger werden kann, empfehlen wir euch die Zustimmung zum Antrag. Wenn ihr dazu noch Fragen habt, könnt ihr euch immer an den Landesvorstand wenden – z.B. mit einer Mail oder Nachricht an Annika (annika@gjhh.de). Auf unseren nächsten Treffen werden wir zusätzlich nochmal über die Anträge für die Landesmitgliederversammlung und auch über diesen Antrag ins Gespräch kommen.
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