SÄA2: Altersgrenze von Landesvorstandsmitgliedern
Antragsteller*in: | Justin Orbán (KV Wandsbek) |
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Status: | Modifiziert |
Antragshistorie: | Version 1(05.10.2024) |
Antragsteller*in: | Justin Orbán (KV Wandsbek) |
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Status: | Modifiziert |
Antragshistorie: | Version 1(05.10.2024) Version 1 |
1.Einschub eines neuen §4 Punkt 7.
„Sollte ein Mitglied bei Vollendung des 28. Lebensjahres Teil des
Landesvorstandes der Grünen Jugend Hamburg sein, so erlischt die Mitgliedschaft
erst mit dem Ausscheiden aus dem Amt.“
„Sollte ein Mitglied bei Vollendung des 28. Lebensjahres Teil des Landesvorstandes oder Mitglied von einem vom Landesvorstand eingesetzten Team der Grünen Jugend Hamburg sein, so erlischt die Mitgliedschaft erst mit dem Ausscheiden aus dem Amt.“
„Sollte ein Mitglied bei Vollendung des 28. Lebensjahres Teil des Landesvorstandes der Grünen Jugend Hamburg sein, so erlischt die Mitgliedschaft erst mit dem Ausscheiden aus dem Amt, spätestens aber nach Ende der Amtszeit dieses Landesvorstandsmitglieds.“
2.Bisheriger Punkt 7. wird zu Punkt 8.
3.Bisheriger Punkt 8. wird zu Punkt 9.
4.Bisheriger Punkt 9. wird zu Punkt 10.
Die bisherige Regelung führt dazu das Mitglieder des Landesvorstandes welche während ihrer Amtszeit das 28. Lebensjahr vollenden, teilweise kurz vor Ende der regulären Amtszeit aus ihrem Amt und der Grünen Jugend ausscheiden, wodurch im Zweifel kurz vor den regulären Landesvorstandswahlen eine Nachwahl für nur noch eine kurze Restamtszeit notwendig wird. Solchen Situationen soll mit diesem Antrag vorgebeugt werden.
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