Antragsteller*in: | Malte-André Schneider, Franz Florian Krause |
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Status: | Abgelehnt |
V7: Wiedereinführung der Wehrpflicht verhindern - Streichung Artikel 12a GG
Antragstext
„Ihr währt zu mehr gut als zum blinden Welterobern.“ – Bertolt Brecht,
„Kriegsfibel“, 1922
Als Konsequenz aus der Befreiung von Faschismus und Weltkrieg, ganz der Losung
folgend „Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus“ lässt sich in der Präambel des
Grundgesetzes die Friedensfinalität als klaren Gegensatz zum Militarismus
finden. 1949 war im Grundgesetz weder eine Wehrpflicht noch eine Armee
vorgesehen. Getrieben von wirtschaftlichen Geltungsansprüchen und Anbiederung an
die NATO im Blockkonfliktes setzten sich Politiker wie Adenauer und Strauß
schnell nach der Gründung der BRD für die Wiedereinführung der Wehrpflicht ein.
Dies geschah gegen den Protest eines progressiven Bündnisses aus
Gewerkschaftler*innen, Pazifist*innen, Sozialist*innen, Christ*innen,
Humanist*innen uvw., welche damals als „Gehilfen Moskaus“ dämonisiert wurden.
Im Rahmen des sich zuspitzenden Blockkonfliktes und der massiven Aufrüstung
Deutschlands in den letzten Jahren werden auch die Rufe nach der
Wiedereinführung der 2011 ausgesetzten Wehrpflicht lauter. Durch verstärkte
Präsenz in Sozialen Medien oder an Schulen und gezielten, politischen Manöver
soll gegen die, nicht nur bei Jugendlichen verbreitete, Wehrunwilligkeit eine
gesellschaftliche Akzeptanz für die Bundeswehr und die Wehrpflicht geschaffen
werden.
Die Forderung nach der „Abschaffung des Militärdiensts“ lässt sich auch im
ersten Bundesprogramm der GRÜNEN von 1982, mitten im kalten Krieg, finden. Klar
wird hier gefasst, dass Abrüstung, Deeskalation und Diplomatie stets nur
multilateral funktionieren können, man hierfür jedoch den Anfang machen muss.
Gerade in dem Bewusstsein, dass Kriege in Zeiten der Existenz von
Massenvernichtungswaffen nie führbar sind und der Ausbau von internationaler
Kooperation alternativ bleibt, setzen wir uns innerhalb der Mutterpartei und der
Zivilgesellschaft für die Streichung von Artikel 12a aus dem Grundgesetz und
gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht ein.
Begründung
Nach der Überwindung des Faschismus und des zweiten Weltkrieges, welcher auch bereits im Vorhinein hätte verhindert werden können, wurden umfassende Beschlüsse dafür gefasst, dass Kriege für immer der Vergangenheit angehören. Dieser Anspruch lässt sich im Grundgesetz, der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Völkerrecht wiederfinden und bildet den Ausgangspunkt für die Gründung der Vereinten Nationen. Egal ob nach der Gründung der BRD 1949, in der Studierendenbewegung der 1968er, der Friedensbewegung der 1980er Jahre oder der Proteste gegen den Irakkrieg – stets setzte sich die Zivilgesellschaft gegen die Militarisierung und die Aufrüstungsfantasien von Rüstungsindustrie und Politiker*innen ein.
Die Verweigerung des Kriegsdienstes ist ein Menschenrecht. Dieses Recht findet sich im Artikel 4 des Grundgesetzes wieder, nach welchem niemand gegen sein Gewissen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden darf. Im Widerspruch dazu wird im Artikel 12a des Grundgesetzes die Wehrpflicht aktuell als Kann-Regelung geführt. Dies widerspricht dem Geist des Grundgesetzes.
Mit keinem Gewissen dieser Welt kann der Missbrauch für das Morden zur Durchsetzung von „nationalen Interessen“ gerechtfertigt werden. Kooperation und Diplomatie für eine gemeinsame Fortentwicklung aller stellt stets die menschlichste und damit beste Alternative zum Krieg da.
„Ich denke, es gibt keine gute Armee. Soldaten wurden immer dazu missbraucht, alles zu zerstören: das fremde Land, das eigene Land und sich selber. Und nie konnte einer hinterher sagen, was der, den er tötete, ihm den eigentlich getan hatte. Daher bin ich auch heute noch davon überzeugt: Man kann nichts Besseres tun, als auch in Zukunft den Krieg – und zwar jeden Krieg – zu verraten!“ - Ludwig Baumann, Wehrmachtsdeserteur