| Antragsteller*in: | Lysander Gipp |
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SÄA3: SÄA Änderungen an §§ 2 und 4
Antragstext
Bisher:
§2 Mitgliedschaft
1. Mitglied der GRÜNEN JUGEND Hamburg-Bergedorf kann jede natürliche Person
unter 28 sein, deren Lebensmittelpunkt und/oder Wohnsitz in Hamburg-Bergedorf
liegt und die nicht in einem anderen Kreisverband der GRÜNEN JUGEND Mitglied
ist.
Neu:
§2 Mitgliedschaft
1. Mitglied der GRÜNEN JUGEND Hamburg-Bergedorf kann jede natürliche Person bis
zur Vollendung des 30. Lebensjahres werden, deren Lebensmittelpunkt und/oder
Wohnsitz in Hamburg-Bergedorf liegt und die nicht in einem anderen Kreisverband
der GRÜNEN JUGEND Mitglied ist.
Bisher:
§4 Kreismitgliederversammlung
1. Das höchste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND Hamburg-Bergedorf ist
die Kreismitgliederversammlung. Sie setzt sich aus allen anwesenden
Mitgliedern zusammen. Die Kreismitgliederversammlung findet mindestens einmal im
Jahr statt.
2. Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß
eingeladen wurde und mindestens vier Mitglieder anwesend sind.
3. Sie wird vom Kreisvorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe einer
vorläufigen Tagesordnung einberufen. In zu begründenden Dringlichkeitsfällen
kann die Ladungsfrist auf bis zu drei Tage verkürzt werden.
4. Die Kreismitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
(1) Sie entscheidet über die Grundlinien der politischen Arbeit der
GRUNEN JUGEND Hamburg-Bergedorf.
(2) Sie berät und entscheidet über eingebrachte Anträge.
(3) Sie nimmt Berichte des Kreisvorstands entgegen und entlastet ihn.
(4) Sie wählt den Kreisvorstand
(5) Sie beschließt und ändert die Satzung mit 2/3-Mehrheit.
5. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied, allein oder in Gruppen sowie alle
Organe des Kreisverbands.
6. Inhaltliche Anträge müssen mindestens eine Woche vor der
Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen, der sie unverzüglich den
Mitgliedern zugänglich machen muss. Später eingebrachte Anträge können nur als
Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Änderungsanträge sind bis zum Beginn
der Mitgliederversammlung möglich.
7. Anträge zur Änderung der Satzung sind mit der Einladung zu versenden.
8. Abstimmungen sind offen durchzuführen. Auf Antrag von 15 % der anwesenden
Mitglieder wird eine Abstimmung geheim durchgeführt.
9. Personenwahlen sind immer geheim zu vollziehen. Gewählt ist die Person, die
im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
erreicht. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, welche die Mehrheit der
abgegebenen Stimmen erreicht. Wenn dann noch immer Stimmgleichheit besteht,
entscheidet das Los.
Neu:
§ 4 Kreismitgliederversammlung
1. Das höchste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND Hamburg-Bergedorf ist
die Kreismitgliederversammlung. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern
zusammen. Die Kreismitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
2. Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß
eingeladen wurde und mindestens vier Mitglieder anwesend sind.
3. Sie wird vom Kreisvorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe einer
vorläufigen Tagesordnung einberufen. In zu begründenden Dringlichkeitsfällen
kann die Ladungsfrist auf bis zu drei Tage verkürzt werden.
4. Auf Antrag von 5% der Mitglieder des Kreisverbandes, mindestens aber fünf
Mitgliedern, kann die Einberufung einer Kreismitgliederversammlung erzwungen
werden
5. Die Kreismitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
(1) Sie entscheidet über die Grundlinien der politischen Arbeit der
GRUNEN JUGEND Hamburg-Bergedorf.
(2) Sie berät und entscheidet über eingebrachte Anträge.
(3) Sie nimmt Berichte des Kreisvorstands entgegen und entlastet ihn.
(4) Sie wählt den Kreisvorstand
(5) Sie beschließt und ändert die Satzung mit 2/3-Mehrheit.
6. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied, allein oder in Gruppen sowie alle
Organe des Kreisverbands.
7. Inhaltliche Anträge müssen mindestens eine Woche vor der
Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen, der sie unverzüglich den
Mitgliedern zugänglich machen muss. Später eingebrachte Anträge können nur als
Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Änderungsanträge sind bis zum Beginn
der Mitgliederversammlung möglich.
8. Anträge zur Änderung der Satzung sind mit der Einladung zu versenden.
9. Abstimmungen sind offen durchzuführen. Auf Antrag von 15 % der anwesenden
Mitglieder wird eine Abstimmung geheim durchgeführt.
10. Personenwahlen sind immer geheim durchzuführen. Es gilt die Wahlordnung der
GRÜNEN JUGEND Hamburg.

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