Änderungen von SÄA1 zu SÄA1
| Ursprüngliche Version: | SÄA1 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.05.2026, 20:42 |
| Neue Version: | SÄA1 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 03.06.2026, 18:22 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 27 bis 32:
6.
6. Wird der Vorstand durch den Rücktritt kopflosHandlungsunfähig, da keine Beisitzer*innen[Zeilenumbruch]
vorhanden sind, die nachrücken können, und/ oder der Vorstand nur aus zwei[Zeilenumbruch]
Personen besteht,bestand, so kann die verbleibende Person geschäftsführend tätig[Zeilenumbruch]
bleiben, bis der Platz neu besetzt ist. Beschlussfähig ist der Vorstand jedoch[Zeilenumbruch]
nicht, wenn nicht durch die Beisitzer*innen die Quotierung gegeben ist.
7. Ist eine Person durch einen Rücktritt geschäftsführend im Amt, ist innerhalb von
zwei Monaten eine Kreismitgliederversammlung mit einer Neuwahl des
Kreisvorstandes einzuberufen.
