Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand Hamburg-Harburg (dort beschlossen am: 05.10.2026) |
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| Antragsteller*in: | Kreisvorstand Hamburg-Harburg (dort beschlossen am: 05.10.2026) |
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Wahlordnung bisher:
§ 4 Zählkommission
1. Bei geheimen Wahlen wird eine Zählkommission gewählt. Diese führt
gemeinsam mit dem Präsidium die Wahlen durch.
2. Die Zählkommission wird als Ganzes von der Versammlung in offener
Abstimmung gewählt.
3. Die Zählkommission besteht aus mindestens vier Personen und muss nach dem
FLINTA*-Statut quotiert sein.[…]
Satzungsänderung:
§ 4 Zählkommission
Diese Satzungsänderung vereinfacht die Wahl einer Zählkommission auf Kreisebene.
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