| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Hamburg (dort beschlossen am: 06.10.2026) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Koordination für Geschlechterstrategie wird zu FLINTA*-politische Sprecher*in
Antragstext
“Satzung § 9 Landesvorstand
1. Der Landesvorstand leitet den Landesverband der GRÜNEN JUGEND Hamburg und
führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung sowie den Beschlüssen der
Landesmitgliederversammlung und des beschlussfassenden Aktiventreffens der
GRÜNEN JUGEND Hamburg. Im Binnenverhältnis fasst der Landesvorstand seine
Beschlüsse nach dem Mehrheitsprinzip. In finanziellen und vereinsrechtlichen
Angelegenheiten (Außenverhältnis) ist ein Drittel der unbeschränkt
geschäftsfähigen Mitglieder des Landesvorstandes, mindestens jedoch zwei
Personen, vertretungsberechtigt.
2. Der Landesvorstand (LaVo) der GRÜNEN JUGEND Hamburg setzt sich zusammen aus
1. zwei gleichberechtigten Sprecher*innen (ein FLINTA*-Platz¹, ein offener
Platz)
2. dem*der Landesschatzmeister*in
3. dem*der politischen Geschäftsführer*in
4. drei Koordinator*innen
5. dem*der Koordinator*in für Geschlechterstrategie (ein FLINTA*- Platz¹) “
und
“Wahlordnung § 9 Wahl des Landesvorstands
1. Der Landesvorstand wird von der Landesmitgliederversammlung in folgender
Reihenfolge gewählt:
1. Sprecher*in (FLINTA*-Platz¹),
2. Sprecher*in (offener Platz),
3. Landesschatzmeister*in,
4. Politische Geschäftsführung,
5. Koordinator*in für Geschlechterstrategie (FLINTA*-Platz¹),
6. Koordinator*innen."
Wird geändert in:
“§ 9 Landesvorstand
1. Der Landesvorstand leitet den Landesverband der GRÜNEN JUGEND Hamburg und
führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung sowie den Beschlüssen der
Landesmitgliederversammlung und des beschlussfassenden Aktiventreffens der
GRÜNEN JUGEND Hamburg. Im Binnenverhältnis fasst der Landesvorstand seine
Beschlüsse nach dem Mehrheitsprinzip. In finanziellen und vereinsrechtlichen
Angelegenheiten (Außenverhältnis) ist ein Drittel der unbeschränkt
geschäftsfähigen Mitglieder des Landesvorstandes, mindestens jedoch zwei
Personen, vertretungsberechtigt.
2. Der Landesvorstand (LaVo) der GRÜNEN JUGEND Hamburg setzt sich zusammen aus
1. zwei gleichberechtigten Sprecher*innen (ein FLINTA*-Platz¹, ein offener
Platz)
2. dem*der Landesschatzmeister*in
3. dem*der politischen Geschäftsführer*in
4. dem*der FLINTA*-politischen Sprecher*in (FLINTA*-Platz)
5. drei Koordinator*innen”
und
“Wahlordnung § 9 Wahl des Landesvorstands
1. Der Landesvorstand wird von der Landesmitgliederversammlung in folgender
Reihenfolge gewählt:
1. Sprecher*in (FLINTA*-Platz¹),
2. Sprecher*in (offener Platz),
3. Landesschatzmeister*in,
4. Politische Geschäftsführung,
5. FLINTA*-politische Sprecher*in (FLINTA*-Platz)
6. Koordinator*innen. “
Begründung
Dieses Amt wurde in den letzten Jahren immer wieder umbenannt, auch weil es immer wieder Veränderungen innerhalb des Verbandes gab. Nun hat sich sowohl innerhalb des Verbandes, aber auch in anderen politischen Kontexten, wie der Partei und in Bündnissen, die Amtsbezeichnung "xx-politische*r Sprecher*in" gefestigt. Deshalb haben wir uns entschieden das Amt, wie auch in anderen GJ-Landesverbänden, umzubenennen. Die neue Bezeichnung "FLINTA*-politische Sprecher*in" entspricht dabei mehr dem Amtsverständnis, das wir schon bisher bei der Position der "Koordination für Geschlechterstrategie" hatten und erleichert uns somit vor allem in der Kommunikation mit anderen Akteur*innen klar zu machen, was diese Person in unserem Verband und Vorstand macht.

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