Damit vernünftig nach FLINTA*-Statut quotiert werden kann, sind mindestens zwei Personen in der Zählkommission notwendig.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Satzungsänderungsantrag: | Ergänzung Wahlordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Hamburg (dort beschlossen am: 20.10.2026) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 21.10.2026, 21:40 |

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