| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Hamburg (dort beschlossen am: 06.10.2026) |
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| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
Wahl von Delegierten
Antragstext
Wahlordnung § 10 Wahl von Delegierten
“1. Die Landesmitgliederversammlung wählt Delegierte für folgende Gremien:
1. den Länderrat der GRÜNEN JUGEND,
2. den Landesausschuss von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hamburg,
3. den Ring Politischer Jugend. Mindestens eine*r der Delegierten muss voll
geschäftsfähig sein. Mindestens eine*r der Delegierten muss dem Landesvorstand
angehören.
4. den Beirat der Heinrich-Böll-Stiftung,
5. den Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND.
2. Bei der Besetzung der Delegationen gilt das FLINTA*-Statut. Gibt es nur einen
einzelnen Platz, so ist dieser abwechselnd zu vergeben. Die Quotierung kann
einmalig, durch eine Wiederwahl, um ein Jahr verschoben werden.
3. Die Wahl der Delegierten erfolgt jeweils nach dem Wahlverfahren gemäß “§8
Wahlen in gleiche Ämter”.
4. Bei Delegiertenwahlen werden in der Regel gleich viele Ersatzdelegierte
gewählt wie Delegierte, maximal jedoch doppelt so viele. Die Reihenfolge der
Ersatzdelegierten entspricht der Reihenfolge ihrer Stimmergebnisse. Die Wahlen
erfolgen jeweils nach dem Wahlverfahren gemäß “§8 Wahlen in gleiche Ämter”.
5. Verringert oder erhöht sich die Delegiertenanzahl oder scheiden Delegierte
aus der GRÜNEN JUGEND Hamburg aus oder wechseln den Landesverband, werden
Ersatzdelegierte vom Landesvorstand bestimmt. Bei der nächsten ordentlichen
Landesmitgliederversammlung werden die Delegierten nach regulärem Wahlverfahren
nachgewählt. Die Amtszeit der nachgewählten Delegierten endet mit der nächsten
regulären Wahl der Delegation. “
Wird geändert in:
“1. Die Landesmitgliederversammlung wählt Delegierte für:
1. den Länderrat der GRÜNEN JUGEND,
2. den Landesausschuss von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hamburg,
3. den Landesvielfaltsrat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hamburg,
4. den Ring Politischer Jugend,
5. den Beirat der Heinrich-Böll-Stiftung,
6. den Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND.
2. Für den Ring Politischer Jugend gilt:
Die Delegation besteht aus der Schatzmeisterei und einer weiteren Person, die
nicht dem Landesvorstand angehört (Basisdelegation).
Die Schatzmeisterei gehört der Delegation automatisch an und wird nicht gewählt.
Ihre Vertretung ist eine voll geschäftsfähige Person aus dem Landesvorstand.
Auch sie wird nicht gewählt, sondern bei Bedarf vom Landesvorstand benannt.
Für die Basisdelegation wird eine Ersatzdelegation gewählt.
Die Quotierung der Basisdelegation richtet sich nach der Schatzmeisterei:
- Ist eine FLINTA* im Amt der Schatzmeisterei, ist die Basis-Hauptdelegation ein
offener Platz und die Basis-Ersatzdelegation ein FLINTA*-Platz.
- Ist die Person im Amt der Schatzmeisterei keine FLINTA*, ist die Basis-
Hauptdelegation ein FLINTA*-Platz und die Basis-Ersatzdelegation ein offener
Platz.
3. Für die übrigen Delegationen werden gleich viele Ersatzdelegierte gewählt wie
Delegierte, höchstens jedoch doppelt so viele. Ihre Reihenfolge entspricht der
Reihenfolge ihrer Stimmergebnisse. Die Wahlen erfolgen nach „§ 8 Wahlen in
gleiche Ämter".
4. Bei der Besetzung gilt das FLINTA*-Statut. Für Ämter, in denen nur eine
einzelne Person delegiert wird, wechselt der FLINTA*-Platz jährlich:
a) In Jahren mit gerader Endziffer des Wahljahres (z. B. 2026, 2028, 2030) sind
FLINTA*-Plätze:
- die Hauptdelegation zum Länderrat der GRÜNEN JUGEND,
- die Delegation zum Beirat der Heinrich-Böll-Stiftung,
- die Ersatzdelegation zum Landesvielfaltsrat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hamburg,
- die Ersatzdelegation zum Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND.
Offene Plätze sind:
- die Ersatzdelegation zum Länderrat der GRÜNEN JUGEND,
- die Ersatzdelegation zum Beirat der Heinrich-Böll-Stiftung,
- die Delegation zum Landesvielfaltsrat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hamburg,
- die Delegation zum Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND.
b) In Jahren mit ungerader Endziffer des Wahljahres (z. B. 2027, 2029, 2031)
sind FLINTA*-Plätze:
- die Ersatzdelegation zum Länderrat der GRÜNEN JUGEND,
- die Ersatzdelegation zum Beirat der Heinrich-Böll-Stiftung,
- die Delegation zum Landesvielfaltsrat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hamburg,
- die Delegation zum Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND.
Offene Plätze sind:
- die Hauptdelegation zum Länderrat der GRÜNEN JUGEND,
- die Delegation zum Beirat der Heinrich-Böll-Stiftung,
- die Ersatzdelegation zum Landesvielfaltsrat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hamburg,
- die Ersatzdelegation zum Bundesfinanzausschuss der GRÜNEN JUGEND.
5. Verringert oder erhöht sich die Delegiertenzahl, scheiden Delegierte aus der
GRÜNEN JUGEND Hamburg aus oder wechseln sie den Landesverband, bestimmt der
Landesvorstand Ersatzdelegierte. Bei der nächsten ordentlichen
Landesmitgliederversammlung werden die Delegierten nach regulärem Wahlverfahren
nachgewählt. Die Amtszeit der Nachgewählten endet mit der nächsten regulären
Wahl der Delegation.
Begründung
Die Änderung legt die Quotierung der Delegiertenplätze eindeutig und nachvollziehbar fest. Insbesondere wird geregelt, welche Einzelplätze in geraden und ungeraden Wahljahren FLINTA*-Plätze beziehungsweise offene Plätze sind. So wird vermieden, dass bei künftigen Wahlen Unklarheit darüber entsteht, welches Amt jeweils wie zu quotieren ist. Außerdem wird die bisher gelebte Praxis, die Schatzmeisterei in die Delegation zum Ring Politischer Jugend einzubeziehen, in der Satzung verankert.

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