Änderungen von V5 zu V5
| Ursprüngliche Version: | V5 (Version 9) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 26.02.2026, 08:50 |
| Neue Version: | V5 (Version 10) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 27.02.2026, 20:40 |
Titel
Antragstext
Nach Zeile 98 einfügen:
Eine gerechte und dauerhafte Lösung muss das Recht der Palästinenser*innen auf territoriale Selbstbestimmung einschließen - in einer Form, die gleichermaßen die Souveränität und territoriale Integrität Israels wahrt. Beide Völker haben das Recht, ihr Selbstbestimmungsrecht territorial zu verwirklichen. Die Umsetzung einer solchen Lösung muss unter Begleitung und Vermittlung der Vereinten Nationen erfolgen, die als Hüterin des Völkerrechts eine besondere Verantwortung trägt, diesen Prozess zu unterstützen.
Die Palästinenser*innen, die vor allem 1948 im Zuge der Nakba und 1967 im Zuge des Sechs-Tage-Kriegs ihre Heimat verlassen haben, leben heute in zweiter und dritter Generation zu großen Teilen in den umliegenden Staaten, vor allem in Jordanien, wo sie einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung ausmachen. Der Wunsch nach Rückkehr in die Heimat ihrer Vorfahren ist so verständlich wie legitim und muss als Teil einer gerechten Lösung anerkannt werden. Zugleich muss gelten: Vergangenes Unrecht darf nicht durch neues Unrecht beantwortet werden. Auch die Menschen, die heute in Israel in zweiter und dritter Generation leben, tragen keine Schuld an der Nakba und dürfen nicht vertrieben werden. Wir setzen uns dafür ein, dass niemand dauerhaft auf der Flucht, im Exil oder in der Diaspora leben muss und dass alle Menschen in der Region in ihrer Heimat in Frieden leben können. Wir fordern eine Lösung in Westasien, die diesem Wunsch Rechnung trägt, ohne neue Ungerechtigkeiten zu schaffen.
