| Status: | Beschluss |
|---|---|
| Beschluss durch: | Lian Jori Belgardt, Carro Göbel |
Gender affirming care saves lives!
Beschlusstext
Eine vulnerable Gruppe mit besonderem
Versorgungsbedarf
Trans*, intergeschlechtliche, nicht-binäre und agender Menschen (im Folgenden:
TINA* Personen) sind einer Vielzahl struktureller Belastungen ausgesetzt, die
ihre psychische und physische Gesundheit erheblich beeinträchtigen. Studien
zeigen konsistent, dass TINA* Personen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung
deutlich häufiger von Depressionen, Angststörungen und Suizidalität betroffen
sind – nicht aufgrund ihrer Geschlechtsidentität an sich, sondern aufgrund von
Diskriminierung, gesellschaftlicher Ablehnung und dem Mangel an adäquater
medizinischer Versorgung.
Internationale Forschung und klinische Erfahrung belegen: Wenn trans* Personen
Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen erhalten, verbessern sich ihre
psychischen Gesundheitswerte signifikant. Hormontherapie und operative Eingriffe
reduzieren Geschlechtsdysphorie nachweislich und sind damit keine optionalen
Wohlfühlleistungen, sondern medizinisch indizierte Behandlungen. Trotzdem werden
sie in Deutschland weiterhin bürokratisch erschwert, verzögert oder verweigert.
Entgegen großer Hoffnungen aus der TINA* Community regelt das
Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November 2024 in Kraft getreten ist,
lediglich die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags, allerdings
keine medizinischen Maßnahmen. Dabei gibt es hier großen Handlungsbedarf. Die
Gesundheitsversorgung für TINA* Personen ist prekär und dringend
verbesserungswürdig.
Dabei ist wichtig festzuhalten: Nicht alle TINA* Personen machen eine
medizinische Transition. Trans* Sein bedeutet nicht automatisch, Hormone zu
nehmen oder operiert werden zu wollen. Manche TINA* Personen verändern ihren
Körper, andere ihren Geschlechtsausdruck, wieder andere nichts davon und all das
ist valide. Es gibt kein richtiges oder vollständiges trans* Sein. Dieser Antrag
fordert, dass all jene, die sich medizinische Maßnahmen wünschen, einen fairen,
sicheren und diskriminierungsfreien Zugang dazu bekommen.
Der steinige Weg zur medizinischen Transition
Was viele nicht wissen: Eine medizinische Transition ist kein schneller oder
einfacher Prozess. Sie dauert in der Regel mehrere Jahre und ist an jedem
Schritt von Hürden geprägt. Ein typischer Ablauf sieht in Deutschland derzeit so
aus:
- Erstdiagnose und Überweisung: Eine TINA* Person wendet sich an ihre
Hausarztpraxis oder psychiatrische Ambulanz. Die Wartezeit auf einen
ersten Termin in einer fachärztlichen Praxis beträgt oft sechs Monate bis
über ein Jahr.
- Diagnostische Phase und Gutachten: Vor jeder Behandlung verlangt das
System psychologische oder psychiatrische Gutachten. Die Anzahl der
Therapeut*innen, die überhaupt Gutachten erstellen, ist gering. Häufig
sind zwei unabhängige Gutachten (sogenannte Doppelatteste) erforderlich.
Die Betroffenen stehen dabei unter dem Druck, ihr trans* Sein zu beweisen.
Das ist ein Umstand, der offen geführte Therapiegespräche faktisch
verhindert.
- Hormontherapie: Erst nach erfolgreichem Durchlaufen der diagnostischen
Phase kann eine Hormontherapie eingeleitet werden. Die Kostenübernahme
durch die gesetzliche Krankenversicherung ist dabei nicht automatisch
gesichert und muss gesondert beantragt werden.
- Geschlechtsangleichende Operationen: Für operative Eingriffe sind erneut
Gutachten, Anträge und häufig langwierige Widerspruchsverfahren notwendig.
Zwischen dem Entschluss zur Operation und deren Durchführung vergehen oft
mehrere Jahre. Der Druck auf Betroffene, ein binäres Transitionsziel
anzugeben, ist dabei strukturell eingebaut.
- Selbstmedikation als Ausweg: Da der offizielle Weg so beschwerlich ist,
greifen immer mehr TINA* Personen auf unkontrollierte Selbstmedikation
zurück. Dies ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden und
ist eine direkte Folge der Versorgungslücken im System.
Dieser Ablauf ist kein Zufall, sondern das Ergebnis politischer Untätigkeit. Er
zeigt, was passiert, wenn ein Versorgungssystem nicht auf die Bedürfnisse einer
Gruppe ausgerichtet ist, sondern auf das Misstrauen ihr gegenüber.
Zwischen Mythos und Realität: Wie
Falschbehauptungen Betroffenen schaden
Entgegen der Behauptung von Julia Klöckner, Pubertätsblocker seien wie
Hustenbonbons zu bekommen, ist eine medizinische Transition ein steiniger Weg,
geprägt von bürokratischen Hürden und häufig hohem Leidensdruck. TERFs (Trans*-
Exkludierende Radikale Feminist*innen) wie Alice Schwarzer suggerieren, Kinder
und Jugendliche müssten nur einmal sagen, dass sie trans* seien, und würden am
nächsten Tag Hormone bekommen oder auf dem OP-Tisch liegen. Ähnliche
Argumentationen, die sich auf Kinder- und Jugendschutz berufen, hören wir aus
CDU- und AfD-Kreisen.
Diese Behauptungen sind nicht nur falsch, sie sind gefährlich. Sie existieren
nicht im luftleeren Raum, sondern befeuern ein Klima, in dem Hasskriminalität
gegen TINA* Personen nachweislich zunimmt. TINA* Personen werden im
gegenwärtigen Rechtsruck gezielt zum Feindbild gemacht: als Bedrohung für
Kinder, als Angriff auf die Natur, als Symbol eines vermeintlichen
gesellschaftlichen Verfalls. Diese Rhetorik kennen wir. Sie funktioniert nach
demselben Muster wie die Feindbildkonstruktion gegenüber migrantisierten
Menschen. Falschbehauptungen wie die von Klöckner oder Schwarzer geben solchen
Ressentiments eine scheinbar seriöse Grundlage. Wer sie verbreitet, trägt
Mitverantwortung dafür, dass TINA* Personen sich heute alltäglich um ihre
körperliche Unversehrtheit sorgen müssen – auf der Straße, im Nahverkehr, in
Schulen.
Vor diesem Hintergrund ist eine gute Gesundheitsversorgung auch ein
Schutzfaktor: Sie stärkt TINA* Personen, gibt ihnen Sicherheit und
Handlungsfähigkeit, in einem gesellschaftlichen Umfeld, das ihnen zunehmend
feindlich gegenübersteht.
Nicht-binäre Personen: Vom System unsichtbar
gemacht
Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte im Oktober 2023 über die Ablehnung
einer Kostenübernahme für eine geschlechtsangleichende Operation bei einer
nicht-binären Person durch die gesetzliche Krankenversicherung. Das Gericht
entschied: Die Krankenkasse ist derzeit nicht verpflichtet, diese Kosten zu
tragen.
Die Begründung des BSG ist bezeichnend: Weil nicht-binäre Personen kein binäres
Zielbild – Mann oder Frau – anstreben, fehle ein objektiver Maßstab für das
Behandlungsziel, und deshalb könne auch kein Anspruch gegenüber der Krankenkasse
bestehen. Vom Gemeinsamen Bundesausschuss sei noch nicht geklärt worden, wie
Geschlechtsdysphorie zu behandeln ist.
Dieses Urteil hat in der TINA* Community extreme Unsicherheit ausgelöst. Nicht-
binäre Menschen werden so weiterhin gedrängt, sich auf männliche oder weibliche
Transitionsziele festzulegen. Das ist diskriminierend und zeigt, wie stark unser
Versorgungssystem noch in überholten Geschlechternormen steckt. Hier braucht es
endlich Rechtssicherheit, die Politik muss handeln.
In der Praxis führt das dazu, dass nicht-binäre Personen sich gegenüber
Gutachter*innen und Krankenkassen als trans Frau oder trans Mann darstellen
müssen, auch wenn das nicht ihrem tatsächlichen Erleben entspricht. Sie lügen
nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil das System ihnen keine andere Wahl lässt.
Diese Lüge hat weitreichende Konsequenzen: Wer gegenüber Krankenkasse und
medizinischem Personal eine binäre Transition vortäuschen muss, kann den eigenen
Geschlechtseintrag nicht auf divers ändern oder streichen lassen und damit auch
den Vornamen nicht. Die Möglichkeiten des Selbstbestimmungsgesetzes bleiben so
für viele unerreichbar. Zur Geschlechtsdysphorie kommt also ständiges
Misgendern, die schmerzhafte Verwendung des Geburtsnamens und die psychische
Belastung durch die aufgezwungene Lüge. Eine Versorgungsstruktur, die Menschen
zwingt, ihre Identität zu verfälschen, um Zugang zu notwendiger Behandlung zu
bekommen, hat mit guter medizinischer Praxis nichts zu tun.
Gatekeeping als strukturelles Problem
Der oben skizzierte Ablauf hat einen Namen: Gatekeeping. Das bedeutet: Der
Zugang zu medizinischer Versorgung wird nicht durch den nachgewiesenen Bedarf
geregelt, sondern durch eine Reihe von Kontrollinstanzen, die TINA* Personen
erst passieren müssen. Jede dieser Instanzen kann Nein sagen – ohne dass es
dafür klare, einheitliche oder rechtssichere Maßstäbe gäbe.
Besonders problematisch ist dabei die Rolle der Gutachten. Nicht alle
Therapeut*innen, die diese erstellen, gehen sensibel mit dem Thema
Geschlechtsidentität um, obwohl sie sich als Expert*innen beschreiben. Anstatt
ein therapeutisches Umfeld zu schaffen, in dem ein empathisches, spezifisch
ausgebildetes Gegenüber hilft diesen inneren Prozess zu navigieren, zwingt das
System TINA* Personen in eine Prüfungssituation: Sie müssen ihr trans* Sein
beweisen, um Zugang zu Behandlung zu bekommen. Das verhindert genau das, was in
dieser Phase so wichtig wäre – offen sprechen zu können, ohne Angst, dass jedes
Wort gegen die eigene Indikation verwendet wird. Ein Transitionsprozess kann so
nicht ehrlich und auf Augenhöhe begleitet werden.
Dieses System trifft nicht alle gleich. Wer sich eine Privatklinik leisten kann,
umgeht viele dieser Hürden. Wer Geld, Zeit und eine stabile Lebenssituation hat,
kommt leichter durch. Wer das nicht hat, bleibt zurück. Gatekeeping ist damit
nicht nur eine Zumutung für die Gesundheit, sondern auch eine soziale Frage. Die
Konsequenzen sind bekannt: Für viele TINA* Personen verschlimmert sich die
Geschlechtsdysphorie während der langen Wartezeiten. Der Leidensdruck wächst,
während die Aussicht auf Hilfe in weiter Ferne bleibt. Was als vorübergehende
Hürde gedacht sein mag, wird für viele zu einer zermürbenden Dauersituation. Das
bedeutet unnötige psychische Belastung und führt immer öfter zu riskanter
Selbstmedikation und im schlimmsten Fall zum Suizid.
Geschlechtsangleichende Maßnahmen sind kein Luxus, sondern medizinisch notwendig
und essentiell für die psychische Gesundheit von vielen TINA* Personen. Klare,
faire und diskriminierungsfreie Regeln schützen Gesundheit und retten Leben.
Schluss mit Gatekeeping und diskriminierenden
Gutachten! Wir fordern:
- Kassenleistung für alle – inklusive Rechtssicherheit für nicht-binäre
Personen: Geschlechtsangleichende Maßnahmen müssen vollständig von der
gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Und zwar unabhängig
davon, ob eine Person ein binäres oder nicht-binäres Transitionsziel
verfolgt. Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass dieser Anspruch
ausdrücklich auch für nicht-binäre trans* Personen gilt. Das BSG-Urteil
von 2023 darf nicht der letzte Stand sein.
- Informed-Consent-Modell als verbindlicher Standard: Ärztlich begleitete
Behandlung nach dem Informed-Consent-Prinzip muss in allen
Versorgungsbereichen verbindlich eingeführt werden. In einzelnen, zu
begründenden Fällen darf maximal in ein externes Indikationsschreiben
gefordert werden.
Dezidierte Therapieplätze für die Indikationsstellung: Therapieplätze, die
ausschließlich für die begleitende Indikationsstellung vorgesehen sind,
müssen geschaffen werden. Sie müssen getrennt zur allgemeinen
psychotherapeutischen Versorgung, spezifisch ausgebildet und schnell
verfügbar sein. Im Verfahren muss endlich ein Patient*innen-zentrierter
Ansatz angewendet werden, denn TINA* Personen kennen ihre Lebensrealität
am besten. Wir setzen dem Gatekeeping ein Ende!
Abschaffung von Doppelattesten und Vorabgutachten: Die Pflicht zu
mehrfachen Begutachtung vor geschlechtsangleichenden Maßnahmen wird
abgeschafft. Beratung für eine informierte Entscheidung ist wichtig, aber
strukturelles Misstrauen gegenüber trans* Personen hat in medizinischen
Leitlinien nichts verloren.
Ausbau kostenloser Beratungsangebote: Die Möglichkeit, sich zu
informieren, darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Beratungsangebote müssen
ausgebaut, niedrigschwellig zugänglich und kostenlos sein.
Begründung
erfolgt mündlich
