| Antragsteller*in: | Simon Schwarz (KV Hamburg-Nord) |
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V1: Keine Kürzungen im Sozialstaat!
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend Hamburg möge beschließen,
dass:
sich inhaltlich gegen die aktuell geplanten Einsparungen auf Bundesebene in der
Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe positioniert.
Die Bundesregierung plant mit Verbänden und den Ländern Kürzungen im
Sozialstaat. Davon sind Menschen unter anderem in der Kinder- und Jugendhilfe,
Alleinerziehende und in der Eingliederungshilfe betroffen. Ziel ist es,
Milliarden von Euro einzusparen.
Begründung
Eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene plant laut einem bekanntgewordenen Papier, die Einsparungen von Milliarden von Euro in der Eingliederungshilfe und in der Kinder- und Jugendhilfe. Und wie soll das erreicht werden?
Definition Eingliederungshilfe:
„Aufgabe der E. ist es, Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Menschenwürde entspricht, und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Ihre Leistungen sollen sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können (§ 90 Abs. 1 SGB IX).”
Definition Kinder- und Jugendhilfe:
„Im Sozialgesetzbuch (SGB) VII geregelt. Dessen § 1 Abs. 1 bekräftigt das Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Jugendhilfe soll junge Menschen besonders in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Weiterhin soll sie dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Jugendhilfe soll Kinder und Jugendliche auch vor Gefahren für ihr Wohl schützen und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 Abs. 3 SGB VIII).”
In der Eingliederungshilfe sollen die Grenzen für das Eigenvermögen und Einkommen gesenkt werden. Das heißt, Leistungsberechtigte, die sich ein kleines finanzielles Polster erspart haben oder ein “zu hohes” Gehalt haben, sollen also zur Kasse gebeten werden, um Unterstützung zu erhalten. Die individuellen Unterstützungen in der Eingliederungshilfe sollen zu einer Hilfe für mehrere Menschen geändert werden, was in der Praxis zum Großteil nicht umsetzbar ist, da die Problemlagen sehr individuell sind. Die Fachkraftquote der Mitarbeitenden soll vorgegeben werden. Damit geht die Gefahr einher, dass die Qualität der Arbeit gesenkt wird. Des weiteren kann es zu Vergütungskürzungen kommen, also Gehaltskürzungen.
Es gilt zu erwähnen, dass die Kosten für den Sozialstaat in der Eingliederungshilfe im Jahr 2024 28,7 Mrd. betrugen. Die Kosten sind im vom Jahr 2023 auf 2024 um 12,9 % gestiegen. Gründe dafür sind unter anderem Inflation und mehr leistungsberechtigte Menschen.
Schlussendlich sind die Einsparungsmaßnahmen auf Kosten der leistungsberechtigten Menschen, die keine oder eine ineffizientere Eingliederungshilfe erhalten. Die Eingliederungshilfe hat zudem präventive und viele selbstbefähigende Ansätze, die dem Staat viel Geld sparen. Dadurch kann die Entstehung von psychischen Erkrankungen verhindert werden, kostenintensivere Hilfe wie betreutes Wohnen und stationäre Aufenthalte in Krankenhäusern vermieden werden, Verhinderung von Obdachlosigkeit und Straftaten. Diese Unterstützungsmaßnahmen können mit deutlich höheren Kosten verbunden sein.
In der Kinder- und Jugendhilfe soll es weniger individuelle und mehr ambulante Hilfe geben. Das bedeutet konkret, dass eine Familie nicht mehr bei ihrem Alltag durch einen Sozialarbeitenden unterstützt wird, sondern die Infrastruktur soll gewährleisten, dass beispielsweise morgens das Kind pünktlich, gepflegt und vorbereitet zur Kita kommt. Die Erzieher:innen und Sozialpädagogischen Assistent:innen sind dafür nicht ausgebildet. Die Schulbegleitung soll ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe durch das System der Schule erbracht werden. In beiden Fällen sind die infrastrukturellen Gegebenheiten nicht gegeben. Die Kürzungen sollen ebenfalls beinhalten, die Betriebserlaubnis bei der Betreuung von Minderjährigen abzuschaffen.
Alle erwähnten Maßnahmen stellen eine Gefahr für das Wohl von Kindern und Jugendlichen dar. Die Verantwortung wird vom Sozialstaat in die familiären und die übriggebliebenen betreuenden Strukturen abgegeben. Dies widerspricht dem Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 20 (1) GG.
Die geplanten Einsparungsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe widersprechen der UN-Behindertenkonvention und dem Bundesteilhabegesetz in Teilen.
