| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Hamburg (dort beschlossen am: 05.05.2026) |
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SÄA5: Einführung von Mandatsträger*innenbeiträgen
Antragstext
Zur Satzung hinzufügen:
§4 Mitgliedschaft
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12. Mitglieder, die ein Mandat in der Hamburger Bürgerschaft ausüben oder
Mitglied des Landesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hamburg sind, leisten
neben ihren satzungsgemäßen Beiträgen nach Abs. 3a einen
Mandatsträger*innenbeitrag an den Landesverband. Näheres legt die Finanzordnung
fest.
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Zur Satzung hinzufügen:
§7 Landesmitgliederversammlung
Unter Punkt 5 zu ergänzen:
legt die Höhe der Mandatsträger*innenbeiträge fest.
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Zur Finanzordnung hinzufügen:
§5 Mandatsträger*innenbeiträge
Mandatsträger*innenbeiträge werden von Abgeordneten der Hamburger
Bürgerschaft, sowie von Mitgliedern des Landesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Hamburg, die ebenfalls Mitglied der GRÜNEN JUGEND Hamburg sind,
erhoben.
Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Mandatsträger*innenbeiträge
sind die jeweiligen Diäten, die Abgeordnetenentschädigungen bzw.
Bruttogehälter.
Die Höhe des Mandatsträger*innenbeitrags beträgt grundsätzlich 1 Prozent
der Bemessungsgrundlage.
Über Reduktionen des Beitrags, insbesondere aus sozialen Gründen,
entscheidet der*die Landesschatzmeister*in einvernehmlich mit der*dem
Beitragsverpflichteten.

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